Fort- und Weiterbildung: Grundsätze zum Thema Mutterschutz und Elternzeit

Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an die Beschäftigten des Universitätsklinikums Augsburg.

ALLGEMEINE BESCHREIBUNG

Seit Januar 2018 ist das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft getreten. Was bedeutet das Gesetz für die Führungskräfte – insbesondere im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung? Und welche Regelungen sind im Arbeitsverhältnis besonders zu beachten? Das Seminar bietet den Führungskräften darüber hinaus kompakte Informationen zu den praxisrelevanten Gesetzesgrundlagen in Bezug auf das Thema Elternzeit und Tipps zur praktischen Umsetzung.

INHALTE

  • Mutterschutzgesetz
  • Vorgehen bei schwangeren Mitarbeiterinnen
  • Handlungs- und Ablaufhilfen für eine zeit- und gesetzeskonforme Umsetzung der Gefährdungsbeurteilungen
  • Praktische Beispiele
  • Allgemeine Grundsätze zu Elternzeit, Elterngeld und Großelternzeit
  • Vorzeitige Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme von Mutterschutzfristen

REFERENTINNEN

Dr. med. Manuela Zapf, Leitende Betriebsärztin, Fachärztin für Arbeitsmedizin und Innere Medizin
Marei Schwarz, Referentin Tarif- & Grundsatzangelegenheiten, Bereich Personalmanagement

ZIELGRUPPE

Das Seminar wendet sich an alle Führungskräfte, die Gefährdungsbeurteilungen erstellen müssen und Fragen zum Thema Mutterschutz, speziell im Universitätsklinikum Augsburg, haben.

AUF EINEN BLICK

Termine: 13.02.2020
Zeit: 14.15 – 16.15 Uhr
Ort: Universitätsklinikum Augsburg, Verwaltungsgebäude 2, Untergeschoss, Raum 7019

Teilnahmezahl: 25 Personen
Teilnahmegebühr: 50,00 € pro Teilnehmendem

Für die Beschäftigten des Universitätsklinikums Augsburg werden die Teilnahmegebühren vom Unternehmen übernommen.

ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

Hier finden Sie die Veranstaltung noch einmal zusammengefasst als PDF-Datei zum Anschauen und Ausdrucken:

Wir freuen uns auf Sie!