Alkohol im Blut, Rakete in der Hand

Zu viel Alkohol im Blut, Rakete in der Hand – so endet die Silvesterparty in der Notaufnahme.

Wenn die Sektkorken knallen, in den Straßen Rauchwolken wabern und es überall nach Schwefel riecht, dann ist wieder Silvester.

Für die Pflegekräfte und das medizinische Personal der Notaufnahme des Universitätsklinikums Augsburg traditionell einer der arbeitsreichsten Tage des Jahres. „Eigentlich ist der 31. Dezember bei uns ein ganz normaler Arbeitstag“, berichtet Dr. Thomas Händl, Leitender Oberarzt in der Notaufnahme. „So gegen Mitternacht, vor allem aber in der Neujahrsnacht, nimmt das Patientenaufkommen dann drastisch zu.“ Versorgt die Notaufnahme im Schnitt zwischen 100 und 250 Patientinnen und Patienten pro Tag, so können es am letzten bzw. ersten Tag des Jahres bis zu 300 sein.

Typische Behandlungsfälle an Silvester, so Dr. Händl, seien, Alkoholvergiftungen, Schnitte und Verletzungen durch Silvesterraketen oder Böller. „Bei Verletzungen spielt Alkohol oft eine Rolle, gerade bei denen, die durch Feuerwerkskörper ent-standen sind“, erläutert Dr. Händl. „Alkohol lässt so manchen unvorsichtig und leichtsinnig werden. Da hält man die Rakete zum Abschießen einfach am Stock fest oder will seinen Mut beweisen, in dem man den angezündeten Böller möglichst lange in der Hand behält.“ Die Folgen können fatal sein. „Wenn ein Feuerwerkskörper in der Hand zündet oder explodiert, kann es zu schweren Verbren-nungen, Abriss von Fingern oder anderen schwerwiegenden Verletzungen kommen, die durchaus irreversible Folgeschäden bis hin zum Verlust der Hand haben können“, berichtet er weiter. „Für unsere Handchirurgie ist der Jahreswechsel eine sehr arbeitsreiche Zeit.“

Damit die Silvesterparty nicht in der Notaufnahme endet, rät der erfahrene Notfallmediziner zu Vorsicht im Umgang mit Feuerwerk: „Man sollte im wahrsten Sinne des Wortes die Finger von selbstgebauten oder illegalen Feuerwerkskörpern und Böllern lassen und bei den anderen die Sicherheitshinweise beachten. Wir gönnen allen eine tolle Silvesterparty, nur sollte sie nicht bei uns zu Ende gehen.“

Was tun im Notfall?

  • Bei schweren Verletzungen den Notarzt rufen! Telefon 112.
  • Bei Verbrennungen: Während oberflächliche Verbrennungen  (Grad 1) noch mit Kühlung zu Hause behandelt werden können, erfordern tiefere Verbrennungen unbedingt medizinische Versorgung. Dieses gilt vor allem für Verbrennung von Hand und Gesicht.
  • Bei Handverletzungen (abgerissene Finger etc.): Insbesondere Amputations-verletzungen erfordern einen Notarzt. Der abgerissene Finger sollte in jedem Fall geborgen, sauber und trocken gelagert und dem Rettungsdienst übergeben werden.
  • Bei Augenverletzungen: Auch bei Augenverletzungen ist die Vorstellung in der Notaufnahme erforderlich.

Damit Sie alle einen guten Start ins neue Jahr haben, beachten Sie bitte fol-gende Hinweise im Umgang mit Feuerwerkskörpern:

  • Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper mit CE-Kennzeichnung und Registriernummer.
  • Die Feuerwerkskörper nur in der Originalverpackung und an einem trockenen Ort aufbewahren.
  • Lesen und beachten Sie die Sicherheitshinweise der Gebrauchsanweisung!
  • Weisen Sie Ihre Kinder auf die Gefahren beim Umgang mit Feuerwerkskörpern hin. Achten Sie auf die Einhaltung der Altersvorschriften. Lassen Sie Kinder und Jugendliche nur für sie zugelassene Artikel abbrennen! Beaufsichtigen Sie die Kinder und Jugendlichen dabei und leiten Sie sie an!
  • Alle Artikel, die im Zimmer verwendet werden dürfen, wie zum Beispiel Tischfeuerwerke oder Zimmerfontänen, sollten nicht in der Nähe von leicht entflammbaren Stoffen abgebrannt werden.
  • Alle anderen Artikel, insbesondere die der Kategorie F2, dürfen nur im Freien abgebrannt werden!
  • Feuerwerkskörper, die nicht ausdrücklich gemäß Gebrauchsanweisung in der Hand zu halten sind, wie zum Beispiel Handfontänen oder Bengalfackeln, dürfen während und nach dem Anzünden niemals in der Hand gehalten werden.
  • Knallkörper mit Anzündschnur oder Anzündkopf auf den Boden legen und entzünden. Knallkörper mit Reibkopf werden an der Reibfläche entzündet und auf den Boden gelegt. Anschließend rasch entfernen.
  • Halten Sie die auf dem Feuerwerkskörper angegebenen Sicherheitsabstände ein.
  • Feuerwerkskörper nicht in Personengruppen werfen!
  • Feuerwerkskörper niemals auf Personen, Tiere, Fahrzeuge oder Gebäude richten!
  • Bei allen aufsteigenden Feuerwerkskörpern auf ungehinderte Aufstiegsmöglichkeit achten!
  • Achten Sie beim Abschuss von Raketen auf die Standsicherheit der verwendeten Behältnisse (z.B. Getränkekasten mit leeren Flaschen, usw.).
  • Tragen Sie Feuerwerkskörper niemals an Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
  • Stellen Sie sicher, dass keine gezündeten (brennenden) Feuerwerksartikel durch geöffnete Fenster oder Türen in Ihren Wohnraum gelangen können.
  • Entfernen sie vorsorglich normal oder leicht entflammbare Gegenstände von Ihrem Balkon.
  • Zündversager niemals zweimal anzünden!
  • Blindgänger mit Wasser überschütten und in einem gewässerten Müllbeutel entsorgen.