Ethik in der Intensivmedizin

Die moderne Intensivmedizin kann Organsysteme über mehrere Tage unterstützen oder sogar ersetzen. Früher als aussichtslos angesehene Krankheitsverläufe können mit einer realistischen Überlebenschance behandelt werden.

Dennoch sind auch einer hochmodernen und stark technisierten Medizin Grenzen gesetzt. So können Apparate zwar ein begrenztes Überleben sicherstellen, aber ein selbstbestimmtes Leben außerhalb der Intensivstation ist nicht mehr möglich.

Viele Menschen, die in eine solche Situation geraten, erwarten von den behandelnden Ärzten, dass ihr Leiden nicht unnötig verlängert wird, wenn keine realistische Aussicht auf Heilung besteht.

Manche Patienten mit schweren Erkrankungen besitzen aus diesem Grund eine Patientenverfügung, in der sie festgelegt haben, wie sie behandelt werden wollen und welche Maßnahme sie nicht wünschen.

Seien Sie deshalb nicht irritiert, wenn ein Mitarbeiter der Intensivstation nach einem solchen Dokument fragt. Wir werden unseren Patienten keine Therapieoption vorenthalten, wenn eine realistische Chance auf Heilung besteht. Dabei ist es uns eine Verpflichtung, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu berücksichtigen.

Falls Sie keine detaillierte Patientenverfügung aussprechen wollen, können Sie mit einer Vorsorgevollmacht festlegen, wer – für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können – für Sie Ihren Willen gegenüber den behandelnden Ärzten zum Ausdruck bringen soll.

Weitere Informationen zu Verfügungen und Vollmachten und entsprechende Vordrucke zum Herunterladen finden Sie unter anderem auf der Homepage des Bundesjustizministeriums.