Pressemitteilungen des Klinikums Augsburg (Archiv)


06.11.2009

Aufgabenverteilung bei der Neuen Influenza („Schweinegrippe“) A/H1N1

Impfungen der Personen mit medizinisch begründeter Indikation sollen durch die niedergelassenen Ärzte vorgenommen werden

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat am 01.10.2009 einen Erlass „Impfungen gegen die Neue Influenza A/H1N1 2009“ herausgegeben. Darin heißt es:

„Die Impfungen der Personen mit medizinisch begründeter Indikation sollen durch die niedergelassenen Ärzte vorgenommen werden, insbesondere durch Hausärzte, hausärztliche Internisten, Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin sowie Gynäkologen. Personal im Gesundheitswesen und Schlüsselpersonal sollen möglichst von eigenen Ärzten der Einrichtungen und von Betriebsärzten geimpft werden.“

Diesem ministeriellen Erlass zu Folge ist es eindeutige Aufgabe der niedergelassenen Ärzte, die Impfung gegen die Neue Influenza durchzuführen. Dies ist keine Aufgabe des Klinikums Augsburg.

Selbstverständlich stehen am Klinikum Augsburg entsprechend geeignete Testverfahren zur Identifizierung von A/H1N1-Infektionen zur Verfügung (PCR). Diese teuren Untersuchungsverfahren kommen jedoch nur bei ärztlicher Indikation im Rahmen der Patientenbehandlung zum Einsatz. Im niedergelassenen Bereich stehen selbstverständlich Laboratorien mit entsprechenden Untersuchungstechniken zur Verfügung und können die gleichen Testverfahren bei Indikation durch den Hausarzt durchführen. 

Wir weisen hier ergänzend auf einige offizielle Informationsseiten hin, welche ständig aktualisiert werden und deshalb für eine persönliche Informationsgewinnung gut geeignet sind.

Informationen zur Schweinegrippe des  Robert Koch Institutes

Informationen zur Schweinegrippe des Paul Ehrlich Institutes

Seite „Neue Grippe“ des Bundesministeriums für Gesundheit

Welche Ärzte in Bayern die Impfung durchführen, finden Sie hier in einer Auflistung der kassenärztlichen Vereinigung Bayerns
 

 


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