Pressemitteilungen des Klinikums Augsburg (Archiv)
06.11.2009Aufgabenverteilung bei der Neuen Influenza („Schweinegrippe“) A/H1N1Impfungen der Personen mit medizinisch begründeter Indikation sollen durch die niedergelassenen Ärzte vorgenommen werdenDas Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat am 01.10.2009 einen Erlass „Impfungen gegen die Neue Influenza A/H1N1 2009“ herausgegeben. Darin heißt es:
„Die Impfungen der Personen mit medizinisch begründeter Indikation sollen durch die niedergelassenen Ärzte vorgenommen werden, insbesondere durch Hausärzte, hausärztliche Internisten, Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin sowie Gynäkologen. Personal im Gesundheitswesen und Schlüsselpersonal sollen möglichst von eigenen Ärzten der Einrichtungen und von Betriebsärzten geimpft werden.“
Diesem ministeriellen Erlass zu Folge ist es eindeutige Aufgabe der niedergelassenen Ärzte, die Impfung gegen die Neue Influenza durchzuführen. Dies ist keine Aufgabe des Klinikums Augsburg.
Wir weisen hier ergänzend auf einige offizielle Informationsseiten hin, welche ständig aktualisiert werden und deshalb für eine persönliche Informationsgewinnung gut geeignet sind.
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