Für zuweisende Ärzte
Hier finden Sie einen Überblick über das Leistungsangebot unserer Ambulanzen
Für gesetzlich versicherte Patienten besteht die Möglichkeit, durch persönlich ermächtigte Ärzte des Klinikums ambulant behandelt zu werden. Dabei ist der Ermächtigungsumfang der jeweiligen Ärzte zu beachten, das bedeutet, dass bereits beim Erstkontakt ein Überweisungsschein eines niedergelassenen Vertragsarztes vorgelegt werden muss. Um eine telefonische Anmeldung für die jeweilige Sprechstunde wird gebeten. Die Telefonnummern finden Sie in der
Telefonliste, hier können auch Fragen zum erforderlichen Überweisungsschein geklärt werden.
Gemäß diesen Ermächtigungen können Sie Ihre Patienten also zur Diagnostik und Behandlung in unser Klinikum überweisen.
Übersicht der Ermächtigungsumfänge
Bitte beachten Sie:
Überweisungsscheine von ermächtigten Krankenhausärzten, die nicht im Ermächtigungsumfang genannt sind, dürfen von der Kassenärztlichen Vereinigung nicht erstattet werden und können deshalb von uns nicht angenommen werden.
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Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie Klinik für Gefäßchirurgie Klinik für Handchirurgie Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie Klinik für Dermatologie Frauenklinik Herz- und Thoraxchirurgie HNO-Klinik I. Medizinische Klinik II. Medizinische Klinik III. Medizinische Klinik Neurologie Neurochirurgie Radiologie Schmerzambulanz Tumorzentrum Urologie |
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Klinik für Gefäßchirurgie Dermatologie HNO-Klinik Diabetesambulanz |
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I. Klinik für Kinder und Jugendliche II. Klinik für Kinder und Jugendliche Kinderchirurgische Klinik Kinderradiologie |
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