Für zuweisende Ärzte

Hier finden Sie einen Überblick über das Leistungsangebot unserer Ambulanzen

Für gesetzlich versicherte Patienten besteht die Möglichkeit, durch persönlich ermächtigte Ärzte des Klinikums ambulant behandelt zu werden. Dabei ist der Ermächtigungsumfang der jeweiligen Ärzte zu beachten, das bedeutet, dass bereits beim Erstkontakt ein Überweisungsschein eines niedergelassenen Vertragsarztes vorgelegt werden muss. Um eine telefonische Anmeldung für die jeweilige Sprechstunde wird gebeten. Die Telefonnummern finden Sie in der pdf logo Telefonliste, hier können auch Fragen zum erforderlichen Überweisungsschein geklärt werden. 

Gemäß diesen Ermächtigungen können Sie Ihre Patienten also zur Diagnostik und Behandlung in unser Klinikum überweisen. 

Übersicht der Ermächtigungsumfänge 

Bitte beachten Sie:
Überweisungsscheine von ermächtigten Krankenhausärzten, die nicht im Ermächtigungsumfang genannt sind, dürfen von der Kassenärztlichen Vereinigung nicht erstattet werden und können deshalb von uns nicht angenommen werden. 

Ermächtigungsumfänge Ärzte Klinikum Augsburg

Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie

Klinik für Gefäßchirurgie

Klinik für Handchirurgie

Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie

Klinik für Dermatologie

Frauenklinik

Herz- und Thoraxchirurgie

HNO-Klinik

I. Medizinische Klinik

II. Medizinische Klinik

III. Medizinische Klinik

Neurologie

Neurochirurgie

Radiologie

Schmerzambulanz

Tumorzentrum

Urologie

Ermächtigungsumfänge Ärzte am Klinikum Süd

Klinik für Gefäßchirurgie

Dermatologie

HNO-Klinik

Diabetesambulanz

Ermächtigungsumfänge Ärzte der Kinderkliniken

I. Klinik für Kinder und Jugendliche

II. Klinik für Kinder und Jugendliche

Kinderchirurgische Klinik

Kinderradiologie