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17.12.2008Parken am Klinikum Augsburg.Beim Klinikum Augsburg gibt es auf den verschiedenen Parkplätzen insgesamt 2133 Stellplätze für Kraftfahrzeuge, wovon derzeit nur 1719 nutzbar sind, weil die 414 Plätze in der Tiefgarage wegen Sanierungsarbeiten nicht zur Verfügung stehen. Seit der Inbetriebnahme des Klinikums im Jahr 1982 hat sich die Mitarbeiterzahl von knapp über 3100 (einschl. Haunstetten) für das Zentralklinikum und die Klinik für Kinder und Jugendliche und der Berufsfachschulen, ohne Klinikum Süd zum Stand - Stand 30.06.2008 auf 4480 Personen erhöht. In dieser Zahl sind nicht enthalten die Mitarbeiter, die sich im Sonderurlaub und in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (252) bzw. in der Elternzeit (217) befinden. Aufgrund der gestiegenen Zahl der Mitarbeiter und - bedingt durch den guten medizinischen Ruf des Klinikums - durch die Erweiterung des Einzugsbereiches der Patienten findet mehr Individualverkehr statt. Auch die Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 zum Klinikum hatte Auswirkungen auf die Belegung unserer Parkplätze. Ein Teil der vorhandenen Plätze wurde gerne von Personen genutzt, die weder Patienten, Besucher noch Mitarbeiter unseres Hauses sind, sondern als „Pendler" den Parkraum missbrauchten. Als Folge davon waren bis zum Nachmittag alle Parkplätze im Gelände belegt und Gäste unseres Hauses waren längere Zeit auf Parkplatzsuche. Die sich daraus ergebende Verkehrssituation ist nicht nur für den berechtigten Parkraumnutzer unbefriedigend, sondern behindert auch den Verkehrsfluss auf den Zufahrtswegen zu den einzelnen Parkplätzen und besonders zur Notaufnahme. Um einerseits dieses erhöhte Verkehrsaufkommen und den „Parksuchverkehr" zu verringern, andererseits freien Parkraum zur Verfügung zu stellen, waren Maßnahmen erforderlich, die eine Nutzung der Parkplätze nur noch über Zufahrtskontrollen gestatten. Dabei musste jedoch gewährleistet sein, dass die Notarzt- und Sanitätsfahrzeuge jederzeit freie Zufahrt zu den Ärztlichen Aufnahmen der jeweiligen Klinik haben. Erfahrungen anderer Kliniken zeigen, dass eine sinnvolle Kontrolle und das Verhindern unerwünschter Parker nur mittels Schrankenanlagen möglich ist. Dies gibt unserem Haus die Möglichkeit, den vorhandenen Parkraum zu bewirtschaften. Der Verwaltungsrat unseres Unternehmens hat im Januar 2008 nach einer europaweiten Ausschreibung beschlossen, die gesamten Parkflächen an die Firma APCOA mit Sitz in Stuttgart, den europäischen Marktführer in der Parkraumbewirtschaftung, zu verpachten und von ihr bewirtschaften zu lassen. APCOA übernimmt umfangreiche Sanierungs- und Verbesserungsarbeiten. So wurde der Behelfsparkplatz beim Hubschrauberlandeplatz befestigt und neu gestaltet, die Tiefgarage wird - wie bereits erwähnt - zurzeit komplett saniert, z.B. Betonschäden darin behoben, der Salzeintrag beseitigt und die Lüftungsanlage zum Teil erneuert. Des Weiteren wird die Tiefgarage mit einer Videoanlage und besserer Beleuchtung ausgestattet und Frauenparkplätze darin ausgewiesen. Die Alternative zur Sanierung wäre gewesen, aus Sicherheitsgründen die Tiefgarage zu schließen und später abzureißen. Alle übrigen Parkplätze wurden und werden noch markiert und freundlicher gestaltet. Sie wurden beschriftet, neu beschildert und als Mitarbeiter- oder Besucherparkplatz gekennzeichnet sowie mit Schrankenanlagen versehen; diese Arbeiten sind allerdings noch nicht ganz abgeschlossen. Für all diese Maßnahmen ist ein sehr hoher Investitionsbedarf erforderlich, die dafür notwendige Summe geht in die Millionen und ist vom Kommunalunternehmen finanziell nicht zu schultern. Mit Blick auf den hohen Investitionsbedarf im medizinischen Bereich wurde keine andere Möglichkeit der Finanzierung gesehen. Schon zu Beginn der Ausschreibung im Jahr 2007 waren in einem so genannten Pflichtenheft Aufgaben definiert, die vom Betreiber zu erledigen sind, und auch die künftige Tarifstruktur war bereits festgelegt. Dabei wurde unterschieden zwischen Außen- und Innengelände, d. h. weiter entfernt gelegene Parkplätze sind günstiger als die nahe am Gebäude liegenden Plätze. Die Einführung der Gebührenpflicht wurde mit Wirkung zum 15. August 2008 umgesetzt und gleichzeitig Parkplätze, die einem bestimmten Mitarbeiterkreis zugewiesen waren, generell zugänglich gemacht. Um Gebühren zu sparen, werden inzwischen regelmäßig auf nicht als Parkplatz ausgewiesenen Stellflächen Fahrzeuge geparkt; die Hinweise auf Feuerwehrzufahrten und die ausgeschilderten Halteverbote werden nicht mehr beachtet. Um die Sicherheit unseres Krankenhausbetriebes weiterhin zu gewährleisten, dürfen an diesen kritischen Stellen keine Fahrzeuge stehen. Apcoa lässt seit dem 8. 12. 2008 nun durch ein von ihr beauftragtes Unternehmen Hinweise an den Fahrzeugen anbringen, aus denen hervor geht, dass regelwidrig geparkt ist, dass ab Januar 2009 kostenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen und diese Fahrzeuge dann abgeschleppt werden. Dies geschieht in einem mehrstufigen Verwarnsystem: nach der ersten Ermahnung erfolgt bei wiederholtem verbotswidrigem Parken eine gebührenpflichtige (fünf Euro) Verwarnung, beim dritten Verstoß erfolgt die Verwarnung mit zehn Euro Gebühr, beim vierten Verstoß wird das Fahrzeug entfernt, was Kosten von 130 Euro verursacht. Betroffen sind diejenigen Fahrzeuge, die innerhalb der abgeschrankten Parkflächen, also auf dem Besucherparkplatz an der Stenglinstraße, auf dem Parkplatz vor dem Personalwohnheim an der Neusässer Straße, auf dem Parkplatz an der Zufahrt zur Notaufnahme und auf den Parkflächen im Wirtschaftshof regelwidrig stehen. Der Abschleppauftrag wird im jeweiligen Einzelfall von Apcoa an das Unternehmen erteilt, erforderlichenfalls nach Rücksprache mit dem Klinikum. Die auf öffentlichen Verkehrsflächen geparkten Fahrzeuge unterliegen der Kontrolle durch den Verkehrsüberwachungsdienst der Stadt Augsburg. Sonstige Verbesserungen Inzwischen haben wir die Möglichkeit für die Eltern von Langzeit (ab sieben Tagen) erkrankten Kindern geschaffen, dass sie mit einer vom zuständigen Oberarzt ausgestellten Bescheinigung, in der die voraussichtliche Dauer der Erkrankung angegeben ist, bei der Parkleitzentrale eine Parkkarte erhalten, die für den angegebenen Zeitraum freie Ein- und Ausfahrt ermöglicht. Eine weitere Verbesserung stellt die Wochenkarte dar, die für zwölf Euro von der Parkleitzentrale ausgegeben wird und für sieben Tage ebenfalls freie Ein- und Ausfahrt gewährt. Eine andere günstige Möglichkeit besteht darin, bei den Kurzzeitparkplätzen entlang der Zufahrt zur Kinderklinik und bei der Zufahrt Westheimer Straße/Dr. Mack-Straße zu parken. Hier beträgt die Gebühr 30 Cent für je 30 Minuten, allerdings ist die Anzahl dieser Plätze beschränkt. Generell besteht die Möglichkeit, innerhalb von 30 Minuten kostenfrei aus den Parkplätzen wieder auszufahren, dazu ist es nicht erforderlich, das Parkticket zu entwerten. Wenn allerdings nur noch wenige Minuten Zeit bis zur Ausfahrt bleiben, ist es empfehlenswert, das Ticket am Kassenautomaten überprüfen zu lassen. Ab einer Parkdauer von mehr als 30 Minuten muss bereits der volle Stundentarif bezahlt werden. |
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