Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist Ansprechpartner für

  • Beschäftigte mit Schwerbehinderung (ab einem GdB von 50)
  • Beschäftigte, die gleichgestellt sind (mit einem GdB ab 30 und mehr, aber unter GdB 50, die durch die Bundesagentur für Arbeit anerkannt sind) 
  • Beschäftigte, die von Behinderung bedroht sind,
  • sowie bei Fragen rund um die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung.

Die Beauftragte des Arbeitgebers, die Schwerbehindertenvertretung und der Personalrat arbeiten für die Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung, bzw. diesen Gleichgestellten beim Klinikum Augsburg eng zusammen.

Die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung dauert vom 01.12.2010 bis zum 30.11.2014.