Leistungsübersicht
Die gesetzliche Grundlage unserer betriebsärztlichen Tätigkeit bildet das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz-ASIG), wonach der Betriebsarzt den Arbeitgeber und die Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung berät.
Wir sind bei unserer Tätigkeit selbstverständlich an die ärztliche Schweigepflicht gebunden.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind:
1. Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz: Siehe Anlage (§ 3 ASIG) sowie
2. Aufgaben, die das Klinikum der Personalärztlichen Dienststelle zusätzlich übertragen hat:
- Durchführung von Einstellungsuntersuchungen und Untersuchungen bei Ende des Beschäftigungsverhältnisses, sofern dies nach einschlägigen Vorschriften (z.B. Biostoffverordnung, Infektionsschutzgesetz, Röntgen-/Strahlenschutzverordnung, Gefahrstoffverordnung) erforderlich ist bzw. auf Wunsch des Beschäftigten
- Untersuchung und Beratung von Mitarbeitern nach längerer Erkrankung, bzw. vor Wiederaufnahme der Tätigkeit
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Röntgen- bzw. Strahlenschutzverordnung
- Ersterfassung und Versorgung von Mitarbeitern nach Stichverletzungen bzw. Kontamination mit potentiell infektiösem Material
- Mitwirkung bei vom zuständigen Gesundheitsamt veranlassten Untersuchungen von Kontaktpersonen nach dem Infektionsschutzgesetz, z.B. nach beruflichem Tuberkulosekontakt
- Versorgung von Mitarbeitern mit spontan am Arbeitsplatz aufgetretenen Gesundheitsstörungen
- Unterricht an den zum Haus gehörenden Berufsfachschulen
- Mitwirkung am Betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement nach § 84 SGB IX
- Begutachtungen zur Frage, ob Beschäftigte ihre arbeitsvertraglich geschuldete Leistung erbringen können
- Untersuchungen auf tarifrechtlicher Basis
- Betriebsärztliche Betreuung von Einheiten, die nicht direkt zum Klinikum Augsburg gehören, z.B. „Bunter Kreis"
- Betriebsärztliche Betreuung externer Kunden
- In Einzelfällen betriebsärztliche Betreuung von Mitarbeitern externer Firmen, die im und für das Klinikum tätig sind, bei denen es sich aber nicht um Mitarbeiter des Klinikums handelt



