Stabsstelle Personalärztlicher Dienst

Leistungsübersicht

Die gesetzliche Grundlage unserer betriebsärztlichen Tätigkeit bildet das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz-ASIG), wonach der Betriebsarzt den Arbeitgeber und die Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung berät.

Wir sind bei unserer Tätigkeit selbstverständlich an die ärztliche Schweigepflicht gebunden.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind:

1.   Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz: Siehe Anlage (§ 3 ASIG) sowie


2.   Aufgaben, die das Klinikum der Personalärztlichen Dienststelle zusätzlich übertragen hat:

    • Durchführung von Einstellungsuntersuchungen und Untersuchungen bei Ende des Beschäftigungsverhältnisses, sofern dies nach einschlägigen Vorschriften (z.B. Biostoffverordnung, Infektionsschutzgesetz, Röntgen-/Strahlenschutzverordnung, Gefahrstoffverordnung) erforderlich ist bzw. auf Wunsch des Beschäftigten
    • Untersuchung und Beratung von Mitarbeitern nach längerer Erkrankung, bzw. vor Wiederaufnahme der Tätigkeit
    • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Röntgen- bzw. Strahlenschutzverordnung
    • Ersterfassung und Versorgung von Mitarbeitern nach Stichverletzungen bzw. Kontamination mit potentiell infektiösem Material
    • Mitwirkung bei vom zuständigen Gesundheitsamt veranlassten Untersuchungen von Kontaktpersonen nach dem Infektionsschutzgesetz, z.B. nach beruflichem Tuberkulosekontakt
    • Versorgung von Mitarbeitern mit spontan am Arbeitsplatz aufgetretenen Gesundheitsstörungen
    • Unterricht an den zum Haus gehörenden Berufsfachschulen
    • Mitwirkung am Betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement nach § 84 SGB IX
    • Begutachtungen zur Frage, ob Beschäftigte ihre arbeitsvertraglich geschuldete Leistung erbringen können
    • Untersuchungen auf tarifrechtlicher Basis
    • Betriebsärztliche Betreuung von Einheiten, die nicht direkt zum Klinikum Augsburg gehören, z.B. „Bunter Kreis"
    • Betriebsärztliche Betreuung externer Kunden
    • In Einzelfällen betriebsärztliche Betreuung von Mitarbeitern externer Firmen, die im und für das Klinikum tätig sind, bei denen es sich aber nicht um Mitarbeiter des Klinikums handelt