Aktuelle Pressemitteilungen des Klinikums Augsburg


01.09.2010

Organspende - ein Stück Leben schenken

Nach Angaben der Deutschen Stiftung für Organtransplantation warten derzeit 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Jeden Tag kommen weitere, schwer kranke Patienten hinzu, die dringend eine neue Niere, eine neue Leber, ein neues Herz oder eine neue Lunge dringend benötigen.

Professor Matthias Anthuber, Leiter des Chirurgischen Zentrums und der Transplantationschirurgie am Klinikum Augsburg, unterstützt die Einführung des derzeit diskutierten Widerspruchsverfahrens auch in Deutschland: „Der Vorteil dieser Regelung bewahrt uneingeschränkt die Freiwilligkeit zur Or-ganspende und nimmt gleichzeitig den Druck von den Angehörigen in einer denkbar schwierigen Situ-ation, den vermeintlichen Willen des Verstorbenen hinsichtlich seiner Bereitschaft zur Organspende zum Ausdruck zu bringen." Hirntod und Organspende sind auch in der heutigen Zeit noch ein Tabu-thema und die aktuelle Diskussion über eine neue Regelung von Organspenden sollte vor allem dazu führen die Sterblichkeit auf den Wartelisten zu reduzieren.

 1997 trat das Transplantationsgesetz in Deutschland in Kraft, das die Organspende von Hirntoten auf der Grundlage der so genannten erweiterten Zustimmungslösung regelt. Das heißt, jeder Patient, der einen Organspendeausweis bei sich trägt und sich zu Lebzeiten bewusst für eine Organspende entschieden hat, kommt als Organspender in Frage. Auch wenn trotz intensiver Bemühungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung rund 70 Prozent der Deutschen ihre Organe nach dem Tod spenden würden, tragen nur 17 Prozent einen Organspendeausweis bei sich.

Im europäischen Ländervergleich mit Österreich und Spanien ist die Organspende im Sinne der so genannten Widerspruchslösung geregelt: Wer zu Lebzeiten keinen ausdrücklichen Widerspruch zur Organspende abgegeben hat, stimmt einer Organspende nach seinem festgestellten Tode zu, und kann damit einem anderen Menschen ein Stück Leben schenken.

 

 

 


zurück