Stabsstelle Arbeitssicherheit & Umweltschutz

Arbeitsschutz

  • Sicherheitsfachkräfte im Klinikum Augsburg

 Zubereiung von ZytostatikaFachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen und zu beraten. Die Arbeitssicherheit hilft damit dem Arbeitgeber der Erfüllung seiner Arbeitsschutzpflichten und trägt somit maßgeblich zu einem effektiven, wirtschaftlichen Arbeitsschutz bei.
Für die Durchführung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sind allerdings die Fachkräfte für Arbeitssicherheit nicht verantwortlich. Die Verantwortlichkeit bleibt beim Arbeitgeber bzw. dem Vorgesetzten des jeweiligen Arbeitsbereiches.

Resultierend aus der Anzahl der Beschäftigten und der erforderlichen Einsatzzeiten (1,5 Stunden je Beschäftigter und Jahr) sind in der Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz fünf ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit tätig.

  • Sicherheitsbeauftragte im Klinikum Augsburg

Unterstützt werden die Sicherheitsfachkräfte des Klinikums durch 38 vom Bayerischen Gemeindeunfall-versicherungsverband geschulte Sicherheitsbeauftragte. Diese sind in den einzelnen Fachbereichen Pflege, OP, Labor, den Versorgungsbereichen Küche, Wäscherei, Reinigung und Versorgung, dem Bereich Technik und Beschaffung und dem Verwaltungsbereich beschäftigt. Als erste Ansprechpartner für die Beschäftigten vor Ort werden kleine Mängel behoben oder sie informieren die Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz damit sich die jeweils zuständige Sicherheitsfachkraft dem Problem annimmt.

  • Das Gefahrstoffverzeichnis

Zur Ermittlung der verwendeten Gefahrstoffe wird den Kliniken, Instituten und Bereichen eine Liste im Intranet als Word Dokument bereitgestellt in dem die jeweils zum Einsatz kommenden Gefahrstoffe gelistet werden müssen.
Als Gefahrstoffe sind all diejenigen Chemikalien und Hilfsstoffe einzuordnen, die gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gefährliche Eigenschaften aufweisen und auf den Menschen oder die Umwelt schädigende Auswirkungen haben.
Nach der Ermittlung der Gefahrstoffe ist das Verzeichnis in jährlichen Abständen zu überprüfen,
ob Ersatzstoffe mit weniger gefährlichen Eigenschaften gefunden wurden, neue Stoffe zum Einsatz kommen oder Gefahrstoffe nicht mehr benötigt und entsorgt werden können. Zusätzlich ist auch darauf zu achten, das die zugehörigen Sicherheitsdatenblätter von den Lieferanten vorhanden sind.
Anhand dieser Aufstellung sind dann Betriebsanweisungen zu erstellen.

  • Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe

Betriebsanweisungen zum Umgang mit Gefahrstoffen müssen den Beschäftigten für die Tätigkeiten bei denen sie mit solchen Stoffen in Berührung kommen zur Verfügung gestellt werden. Inhaltlich ist darauf zu achten, dass der Arbeitsbereich, der Arbeitsplatz und die Tätigkeit angegeben ist.
Weitere Angaben sind
  - die Bezeichnung des Stoffes,
  - die Gefahren denen der Mensch und Umwelt ausgesetzt ist , 
  - Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln beim Umgang und im Gefahrfall, 
  - die Erste Hilfe und 
  - die sachgerechte Entsorgung
Symbole sollen die Beschäftigten vor den Gefahren und auf die Verhaltensregeln zusätzlich hinweisen.

  • Gefährdungsbeurteilung - schnelle Beurteilung von Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz

Um Beschäftigte vor den Gefahren, denen sie an Ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt sind oder sein können schnell entgegenwirken zu können, wurde eine Formular zur Gefährdungsanalyse „Beurteilung der Gefährdungsfaktoren „ (Gefaehrdungsfaktoren_Beurteilung.doc) erstellt.
Anhand dieses Formulars ist sehr schnell ersichtlich ob Gefährdungen vorhanden sind oder auftreten können. Dieser Fragebogen ist von den Verantwortlichen der Arbeitsbereiche oder den Beauftragten auszufüllen. Dann kann mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, der personalärztlichen Dienststelle und dem Personalrat diskutiert werden, welche Maßnahmen zur Abhilfe der festgestellten Gefährdungen getroffen werden können. In der Regel muss anschließend eine ausführliche Gefährdungsanalyse durchgeführt werden.

  • Bundesverband der Unfallkassen: alle Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsregeln im Wortlaut

Alle Beschäftigten des Klinikum Augsburg sind beim Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband versichert. Über die Internetseite http://www.guvv-bayern.de/  können unter „Publikationen" alle Unfallverhütungs-vorschriften und Sicherheitsregeln, sowie nationale und internationale Informationen bezüglich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes abgerufen werden.