Stabsstelle Arbeitssicherheit & Umweltschutz

Geschichte des Arbeitsschutzes

 

Die Erkenntnis, dass der Arbeitsschutz durch Experten in den Betrieben erhöht werden kann, hatte man schon im 19. Jahrhundert. Damals gab es bereits vereinzelt Betriebsärzte und betriebliche Sicherheitsfachleute. Ein halbes Jahrhundert lang waren seitdem Versuche unternommen worden, diese Entwicklung zu fördern. Die 12. Internationale Arbeitskonferenz in Genf empfahl 1929 die Einrichtung einer betrieblichen Sicherheitsorganisation durch Bestellung eines Sicherheitsbeamten und die Errichtung von Sicherheitsausschüssen.

1949 wurde in Berlin ein Arbeitsschutzgesetz mit Sicherheitsbeauftragten und einer betrieblichen Arbeitsschutzkommission erlassen. Der Durchbruch kommt erst in den 60er Jahren.

1962 empfahl die EWG-Kommission einen betriebsärztlichen Dienst in den Arbeitsstätten.

1963 verlangte das Unfallversicherungsneuordnungsgesetz den Einsatz von ehrenamtlichen Sicherheitsbeauftragten. Aufgrund dieses Gesetzes forderte der Bundestag die Regierung auf, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorzulegen.

1971 legte die Bundesregierung einen Referentenentwurf für ein Arbeitssicherheitsgesetz vor.

Das Ergebnis war das „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" kurz, Arbeitssicherheitsgesetz „ASIG" vom 12.12.1973

Mit Fertigstellung des Neubaues und in Betriebnahme des Klinikums Augsburg im Jahre 1984 wurde auch gleichzeitig das Sachgebiet Arbeitsicherheit zu einer festen Einrichtung. War in den Anfängen der Aufgabenbereich noch mit einer Sicherheitsfachkraft abzudecken, wurde in den folgenden Jahren der Personalstand aufgestockt um den vielseitigen Aufgaben gerecht zu werden.

Heute gehört zum Aufgabenbereich der Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz

  • die Arbeitsschutz,
  • der Brandschutz,
  • der Umweltschutz,
  • der Katastrophenschutz und
  • der Selbstschutz.