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Krankenhauszweckverband
Augsburg (Träger)
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Krankenhauszweckverband Augsburg (KZVA)
(Stadt Augsburg und Landkreis Augsburg)
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Verbandsversammlung
Verbandsvorsitzender
Grundlage für die Tätigkeit des Krankenhauszweckverbandes ist die
Satzung des Krankenhauszweckverbandes Augsburg.
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Satzung des Krankenhauszweckverbandes Augsburg
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Kommunalunternehmen (Betreiber)
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Kommunalunternehmen
Klinikum Augsburg
mit der Betriebsstelle Klinikum Augsburg Süd
Anstalt des öffentlichen Rechts
Der Betrieb des Kommunalunternehmens erfolgt auf der Grundlage der
Unternehmenssatzung vom 12.09.2005 für das Klinikum Augsburg.
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Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen
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Verwaltungsrat (12 Mitglieder)
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Zuständigkeit:
Verwaltungsrat bestellt den Vorstand und überwacht dessen
Geschäftsführung und Geschäftspolitik - Grundsatzentscheidungen
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Vorstand
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Einzelvorstand
Zuständigkeit:
Vorstand leitet das Kommunalunternehmen eigenverantwortlich nach
Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Unternehmenssatzung
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