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Träger & Gremien des Klinikums Augsburg

Krankenhauszweckverband Augsburg (Träger)

Krankenhauszweckverband Augsburg (KZVA)
(Stadt Augsburg und Landkreis Augsburg)
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Verbandsversammlung
Verbandsvorsitzender

Grundlage für die Tätigkeit des Krankenhauszweckverbandes ist die Satzung des Krankenhauszweckverbandes Augsburg.

 

Satzung des Krankenhauszweckverbandes Augsburg

 

Kommunalunternehmen (Betreiber)

Kommunalunternehmen Klinikum Augsburg
mit der Betriebsstelle Klinikum Augsburg Süd
Anstalt des öffentlichen Rechts
Der Betrieb des Kommunalunternehmens erfolgt auf der Grundlage der Unternehmenssatzung vom 12.09.2005 für das Klinikum Augsburg.

 

 

Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen

 

Verwaltungsrat (12 Mitglieder)

Zuständigkeit:
Verwaltungsrat bestellt den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung und Geschäftspolitik - Grundsatzentscheidungen

 

 

 

 

Vorstand

Einzelvorstand
Zuständigkeit:
Vorstand leitet das Kommunalunternehmen eigenverantwortlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Unternehmenssatzung