Krankenhauszweckverband Augsburg (Träger)
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Krankenhauszweckverband Augsburg (KZVA) (Stadt Augsburg und Landkreis Augsburg) Körperschaft des öffentlichen Rechts Verbandsversammlung Verbandsvorsitzender Grundlage für die Tätigkeit des Krankenhauszweckverbandes ist die Satzung des Krankenhauszweckverbandes Augsburg.
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Satzung des Krankenhauszweckverbandes Augsburg
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Kommunalunternehmen (Betreiber)
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Kommunalunternehmen Klinikum Augsburg mit der Betriebsstelle Klinikum Augsburg Süd Anstalt des öffentlichen Rechts Der Betrieb des Kommunalunternehmens erfolgt auf der Grundlage der Unternehmenssatzung vom 31.03.2010 für das Klinikum Augsburg.
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Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen
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Verwaltungsrat (12 Mitglieder)
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Zuständigkeit: Verwaltungsrat bestellt den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung und Geschäftspolitik - Grundsatzentscheidungen
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Vorstand
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Einzelvorstand Zuständigkeit: Vorstand leitet das Kommunalunternehmen eigenverantwortlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Unternehmenssatzung
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